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Berufungsurteil in Ungarn: Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre verringert

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Maja T. vor Gericht in Budapest Bild: AFP

Ein Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die deutsche Person Maja T. von acht auf sieben Jahre verringert. Das Urteil ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.

Ein Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die deutsche Person Maja T. von acht auf sieben Jahre verringert. Wie der Vorsitzende Richter am Mittwoch bei der Urteilsverkündung sagte, wurde T. nun nicht mehr als Mittäterin bei Angriffen auf Rechtsextreme in der ungarischen Hauptstadt eingestuft, sondern als Komplizin. Das Urteil ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden - Unterstützer von Maja T. hoffen nun auf eine Rücküberstellung nach Deutschland.

Ein ungarisches Gericht hatte T. im Februar für schuldig befunden, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten rund um einen Neonazi-Aufmarsch am sogenannten Tag der Ehre in Budapest mutmaßliche Rechtsextreme angegriffen zu haben. Das Urteil lautete auf acht Jahre Haft. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten Berufung dagegen ein.

Der Prozess war umstritten, weil T. trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nach der Festnahme in Deutschland 2024 an das damals noch rechtsnationalistisch regierte Ungarn ausgeliefert worden war. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Auslieferung später als rechtswidrig eingestuft, weil die Haftbedingungen für queere Menschen in Ungarn nicht ausreichend geprüft worden seien.

T. ist 25 Jahre alt und nicht-binär, fühlt sich also weder als Mann noch als Frau. Im vergangenen Jahr hatte T. mit einem 40-tägigen Hungerstreik gegen die ihren Angaben zufolge "unwürdigen" Haftbedingungen mit Isolationshaft protestiert. Zur Urteilsverkündigung im Berufungsprozess wurde T. von Justizvollzugsbeamten gefesselt in den Gerichtssaal geführt, aus dem Publikum ertönten "Maja"-Rufe. Vor dem Gericht forderten Unterstützer auf Plakaten eine Freilassung von Maja T.

Ungarns Justiz warf T. schwere Gewalttaten, Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung sowie einen koordinierten Angriff im Rahmen militanter antifaschistischer Aktivitäten vor. Der Anklage zufolge hatte T. zu einer internationalen linksextremen Gruppe mit insgesamt 19 Mitgliedern gehört, die in Ungarn neun Menschen attackierte.

Nach der Berufungsentscheidung forderte der Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, die Bundesregierung auf, sich schnell und entschlossen für eine Rücküberstellung nach Deutschland einzusetzen. "Maja darf keinen weiteren Tag unnötig in Ungarn festgehalten werden", forderte Schirdewan. Dabei müsse auch sichergestellt werden, "dass die unter den besonders belastenden Bedingungen in Ungarn verbrachte Haftzeit bei einer Überstellung nach Deutschland mit entsprechend höherem Gewicht angerechnet wird".

Der Fall Maja T. gehört zum sogenannten Budapest-Komplex, in dem auch in Deutschland mehrere Angeklagte vor Gericht gestellt wurden. In Frankreich sollte in dem Komplex das höchste Berufungsgericht am Mittwochnachmittag über die mögliche Auslieferung eines albanischen Antifaschisten nach Deutschland entscheiden. Der als Gino bekannte Rexhino Abazaj hatte seine Auslieferung angefochten, weil er befürchtet, anschließend von Deutschland nach Ungarn ausgeliefert zu werden. Abazaj wird ebenfalls beschuldigt, in Budapest Gewalt gegen Neonazis ausgeübt zu haben. Bei einem Verfahren in Ungarn drohen ihm 24 Jahre Haft.

Abazaj steht im Verdacht, bei den Vorfällen im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Antifaschisten in Budapest deutsche Neonazis angegriffen zu haben. Deswegen wird er sowohl von Ungarn als auch von Deutschland mit Haftbefehl gesucht. 

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