Etwas mehr als ein Jahr nach einem Mord mit einem Fleischerbeil an einer Frau im sächsischen Chemnitz ist das Urteil in dem Fall rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des für die Tat verurteilten Ehemanns des Opfers ab.
Mehr als ein Jahr nach einem Mord mit einem Fleischerbeil an einer Frau im sächsischen Chemnitz ist das Urteil in dem Fall rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision des für die Tat zu lebenslanger Haft verurteilten Ehemanns des Opfers als unbegründet ab, wie die Justizbehörde am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Es gab in dem Urteil demnach keine Rechtsfehler zum Nachteil des Beschuldigten.
Das Landgericht Chemnitz hatte den Mann im Juni wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig gesprochen und die besondere Schwere der Schuld feststellt. Seine Ehefrau war vor dessen wiederholten gewalttätigen Übergriffen demnach in eine andere Stadt geflohen und wollte sich von ihm trennen. Zu der tödlichen Beilattacke kam es, als sie sich im September 2025 vorübergehend in der früheren gemeinsamen Familienwohnung aufhielt. Die zwei Kinder des Paares waren anwesend.
Laut Feststellung des Gerichts ließ der Beschuldigte unter anderem seinen 13-jährigen Sohn in der Wohnung mit seiner sterbenden Mutter allein. Mit Blick auf das Tatmotiv stellte das Gericht fest, dass er den mit der Trennung verbundenen "Macht- und Kontrollverlust" über seine Ehefrau nicht habe hinnehmen wollen und diese als "Eigentum" betrachtet habe. Es sprach den beiden Kindern zudem Schadenersatz zu.
