Recht

Wer zahlt für das Grün?

  • Steve Schmit/wid
  • In LIFESTYLE
  • 12. September 2016, 16:53 Uhr

Müssen Mieter für eine Rasenfläche aufkommen, die zum Grundstück gehört? Prinzipiell zwar schon, aber es gibt auch Ausnahmen.


Müssen Mieter für eine Rasenfläche aufkommen, die zum Grundstück gehört? Prinzipiell zwar schon, aber es gibt auch Ausnahmen. Im Normalfall können die Unterhaltskosten für eine Grünfläche eines Mietshauses auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie diese auch nutzen dürfen. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt aber über eine Ausnahmeregelung, so ARAG-Experten.

Wenn nämlich der Eigentümer zulässt, dass auch Dritte, etwa Spaziergänger, die Grünfläche öffentlich mitbenutzen, verliert diese den erforderlichen Bezug zur Mietsache. Die Richter urteilten deswegen, dass in einem solchen Fall die Mieter auch nicht mehr für die Pflegekosten aufzukommen brauchen (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 33/15).

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