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Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen Werbe-Mails vor

  • Mirko Stepan/cid
  • In TECHNOLOGIE
  • 2. August 2018, 15:57 Uhr

Viele Online-Nutzer kennen das Problem: Nach einem virtuellen Einkaufsbummel landen plötzlich Unmengen von Werbe-Mails im Postfach. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern oftmals auch illegal.


Viele Online-Nutzer kennen das Problem: Nach einem virtuellen Einkaufsbummel landen plötzlich Unmengen von Werbe-Mails im Postfach. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern oftmals auch illegal.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist jetzt erfolgreich gerichtlich gegen Firmen vorgegangen, die Kunden ungefragt mit Werbung überhäuft haben. Geklagt wurde gegen die Buchhandlung Thalia Bücher GmbH (LG Hagen / Az 21 O 35/18) und die Werkstattkette A.T.U. Auto-Teile-Unger GmbH & Co.KG (OLG Nürnberg / Az. 3 U 104/18). Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kennt entsprechende Vorfälle. "Viele Unternehmen scheinen Grenzen auszutesten, wie weit sie bei den Werbemails gehen können und missachten dabei mitunter die rechtlichen Vorgaben."

In beiden aktuellen Fällen hatten sich die Firmen geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Beide Male entschieden die Gerichte im Sinne der Verbraucher. Sollten die Unternehmen dagegen verstoßen und weiterhin ungefragt Werbemails verschicken, kann die Verbraucherzentrale eine Vertragsstrafe einfordern.

Unklar bleibe allerdings oft, woher die Unternehmen die Daten von Verbrauchern haben und welche Informationen ihnen - außer der E-Mail-Adresse - noch vorliegen. "Unternehmen müssen Verbrauchern auf Anfrage nun präziser, transparenter und verständlicher darüber informieren, welche Daten sie von ihnen besitzen und woher sie diese haben," so Buttler mit Blick auf das neue EU-Datenschutzrecht. Betroffene können sich bei Fragen an die Verbraucherzentrale wenden und ihren Fall auch beim Landesbeauftragten für Datenschutz melden.

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