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Steuerberater - Berufsbild und Tätigkeitsfelder

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@ delphinmedia (CC0-Lizenz)/ pixabay.com

Ein Steuerberater berät seine Mandanten bei betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Seine Tätigkeitsfelder reichen von der Existenzgründungsberatung über die Erstellung von Buchführung, Bilanz und Steuererklärungen bis zur Einlegung eines Einspruchs.

Damit ein Steuerberater sein facettenreiches Aufgabengebiet ausfüllt, muss er sich ständig weiterbilden und auch persönliche Voraussetzungen mitbringen.

Das Berufsbild des Steuerberaters

Wer in Deutschland den Beruf des Steuerberaters ergreift, hat das Steuerberaterexamen bestanden. Um auf eine sich ständig ändernde Gesetzgebung im Sinne seiner Mandanten reagieren zu können, muss ein Steuerberater sich laufend weiterbilden.

Neben dem ständigen Austausch mit seinen Kollegen nimmt ein Steuerberater an viele Weiterbildungen teil, um sich über neue Rechtsgrundlagen und neue Verfahrensweisen im Steuerrecht, im Handelsrecht oder im Sozialversicherungsrecht auf dem Laufenden zu halten. Darüber hinaus gehören auch die regelmäßige Lektüre von Fachzeitschriften und die Präsenz auf Seminaren und Kongressen zum Pflichtprogramm eines professionellen Steuerberaters.

Vernachlässigt ein Steuerberater diese Pflicht, geht er ein hohes Risiko ein, das von existenzbedrohenden Haftungsansprüchen über diverse Schadenersatzansprüche bis zum Verlust eines Mandats reichen kann. Deshalb gehört ein Steuerberater zu den Berufsgruppen, die zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen.

Da sich ein Steuerberater auch das Fehlverhalten seiner Kollegen anrechnen muss, wählt er sorgfältig aus, wer zu seinem Kollegenkreis gehört.

Hat ein Steuerberaterkandidat seine Prüfung mit Erfolg bestanden, bestehen für ihn mehrere Möglichkeiten. Er kann selbstständig eine Einzelkanzlei führen oder mit einem oder mehreren Berufskollegen in eine Sozietät eintreten. Daneben ist es für einen Steuerberater Erfurt auch möglich, als angestellter Steuerberater in die Kanzlei eines anderen Steuerberaters einzutreten. Hier besteht die Möglichkeit der Kanzleiübernahme, sobald sich der bisherige Kanzleiinhaber aus dem Berufsleben zurückzieht.

Die Tätigkeitsfelder eines Steuerberaters

Ein Steuerberater übt einen sehr facettenreichen Beruf aus. Er bietet eine Existenzgründungsberatung an, wenn ein Mandant ein Unternehmen gründen möchte. Hier erläutert er z. B. die Vorteile, die eine GmbH gegenüber einer Personengesellschaft oder einem Einzelunternehmen hat. Auch bei Fragen zur Finanzierung steht ein Steuerberater als kompetenter Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Verfügung.

Zu seinen Kerntätigkeitsfeldern gehören die Erstellung der Buchhaltung, das Aufstellen der Gewinnermittlung und die Anfertigung der Steuererklärungen.

Bei der Buchhaltung grenzt er die Finanzbuchhaltung von der Lohnbuchhaltung an. Die Finanzbuchhaltung dient dem Unternehmen selbst und dem Finanzamt. Ein Unternehmer profitiert davon, weil der Steuerberater ihm mit der Erstellung der Finanzbuchhaltung einen detaillierten Überblick über seine betriebswirtschaftliche Lage gibt. Der Unternehmer weiß, welches Ergebnis er am Ende eines Monats oder eines Quartals erzielt hat und welche Kosten gesenkt werden müssen, damit sich dieses Ergebnis verbessert.

Damit der Steuerberater diese Ergebnisse liefern kann, bucht er die Kasse, die Bewegungen auf dem Geschäftskonto und alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen. Das Finanzamt interessiert sich für die Finanzbuchhaltung, weil der Steuerberater aus den Zahlen die Umsatzsteuervoranmeldung erstellt, die der Unternehmer monatlich oder quartalsweise bei seinem Finanzamt einreichen muss.

Neben einer Finanzbuchhaltung kann ein Mandant seinen Steuerberater auch mit der Erstellung der Lohnbuchhaltung beauftragen. Hier übernimmt der Steuerberater nicht nur die Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen. Er klärt auch alle lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.

Aus der Finanzbuchführung entwickelt ein Steuerberater für seine buchführungspflichtigen Mandanten eine Bilanz. Dies ist die Grundlage für die spätere Steuerveranlagung. Wer nicht zur Buchführung verpflichtet ist, erstellt mit der Hilfe seines Steuerberaters eine Einnahmenüberschussrechnung.

Die Ergebnisse der Gewinnermittlungen fließen in die Steuererklärungen ein. Hier muss ein Steuerberater beachten, dass bei einer GmbH und anderen Kapitalgesellschaften neben der Umsatzsteuererklärung und der Gewerbesteuererklärung eine Körperschaftsteuererklärung erstellt werden muss.

Wer sein Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens führt, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Nach der Einreichung der Steuererklärungen, wird der Mandant zur Einkommensteuer oder zur Körperschaftsteuer veranlagt. Ergibt sich zwischen der eingereichten Erklärung und dem Steuerbescheid eine Differenz, ist der Mandant zum Einlegen eines Einspruchs berechtigt. Hiermit kann er auch seinen Steuerberater beauftragen.

Weitere Informationen zum Berufsbild und Tätigkeitsfeld eines Steuerberaters, sowie interessante Stellenangebote finden Sie auch unter folgendem Link: https://axmann-engling.de/karriere/.

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