Täglich werden auf deutschen Autobahnen Reparaturen oder Reifenwechsel an liegengebliebenen Fahrzeugen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs durchgeführt.
Solche Arbeiten sind äußerst riskant, da sie in unmittelbarer Nähe des fließenden Verkehrs stattfinden. Die meisten Verkehrsteilnehmer verhalten sich zwar korrekt und vorsichtig, doch unkonzentrierte oder übermüdete Fahrer stellen eine potenziell tödliche Gefahr dar.
Herausforderung bei der Absicherung am Unfallort
Normalerweise liegt die Verantwortung für die Absicherung einer Pannenstelle beim Kunden. Doch gerade für unsere ausländischen Kunden ist das oft besonders schwierig, da die Zuständigkeiten und Regelungen in Deutschland nicht immer eindeutig sind. Um hier zu unterstützen und die Sicherheit unserer Monteure zu gewährleisten, übernehmen wir die Organisation der notwendigen Absperrungen als zusätzlichen Service. Wenn darüber hinaus ein LKW-Reifendienst (https://mtonroad.com/de/services/lkw-reifendienst) benötigt wird, kümmern wir uns ebenfalls um die Koordination.
Die Herausforderung bleibt jedoch bestehen: Geeignete Dienstleister zu finden, die rund um die Uhr erreichbar sind, ist aber nicht immer einfach. Oft fehlen Notrufnummern für die Nacht, und es dauert häufig lange, bis der beauftragte Service tatsächlich vor Ort eintrifft. Bei schwerwiegenderen Pannen oder bei Bedarf an zusätzlichem Schutz übernehmen wir auch die Organisation eines LKW-Abschleppdienstes (https://mtonroad.com/de/services/lkw-abschleppdienst) und stellen sicher, dass unser Monteur sicher arbeiten kann.
Fahrbahn nicht betreten – Regel Nummer Eins!
Arbeiten am Pannenfahrzeug dürfen grundsätzlich nur auf dem Seitenstreifen erfolgen, und ein Betreten der Fahrbahn ist zu vermeiden. Sollte dies jedoch unvermeidlich sein, muss die Polizei über den Notruf 110 informiert werden, um eine offizielle Absicherung zu gewährleisten.
Wichtig: Eine eigenständige Sperrung von Fahrstreifen oder Teilen der Fahrbahn durch den Pannendienst oder das Wartungspersonal ist untersagt. Nur die Polizei und die zuständigen Autobahnmeistereien dürfen solche Maßnahmen ergreifen.
Erste Schritte: Warnblinklicht und Absicherung
Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug liegen, verlangt die Straßenverkehrsordnung (StVO), dass sofort das Warnblinklicht eingeschaltet wird. Danach sollte ein Warndreieck mindestens 100 Meter entfernt aufgestellt werden, damit der nachfolgende Verkehr frühzeitig gewarnt ist. Warnwesten und Warnleuchten erhöhen zusätzlich die Sichtbarkeit und Sicherheit der Gefahrenstelle.
Beispiel für die ordnungsgemäße Absicherung: Wenn ein Lastzug auf einem zweispurigen Autobahnabschnitt mit Seitenstreifen liegenbleibt, ohne dass Teile des Fahrzeugs in die Fahrbahn ragen, kann die Absicherung in der Regel durch Warnzeichen wie Warndreiecke und Warnleuchten erfolgen. Sollte jedoch ein Teil des Lastzugs oder des Arbeitsbereichs, etwa bei einem Reifenwechsel auf der linken Seite, in die Fahrbahn hineinragen, ist dringend die Benachrichtigung der Polizei und Autobahnmeisterei erforderlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug in einer Auffahrt, einem Autobahnkreuz oder innerhalb einer Baustelle liegenbleibt.
Zuständigkeiten der Polizei und Autobahnmeistereien
Die Autobahnmeisterei ist in der Regel für die Absicherung auf dem Seitenstreifen verantwortlich. Liegt eine besondere Gefährdung vor, zum Beispiel wenn das Fahrzeug in die Fahrbahn hineinragt oder an einer ungünstigen Stelle steht, muss die Polizei alarmiert werden. Ein kurzer Anruf mit den wichtigsten Informationen – etwa der genaue Standort (Autobahn, Kilometer, Fahrtrichtung) und eine Beschreibung der Situation – hilft den Einsatzkräften, sich schnell ein Bild der Lage zu machen.
Besonders brisant ist die Situation, wenn ein Kraftomnibus mit Fahrgästen aufgrund eines technischen Defekts auf dem Seitenstreifen liegenbleibt. Hier sollten alle Fahrgäste das Fahrzeug verlassen und sich hinter die Leitplanke in Sicherheit bringen. Ist dies aufgrund der körperlichen Verfassung der Fahrgäste nicht möglich, verbleiben die Personen im Fahrzeug und warten auf die Absicherung durch die Polizei oder die Autobahnmeisterei.
Zusammenfassung:
Bei einer Panne auf der Autobahn gilt: Fahrbahn nicht betreten, Warnvorrichtungen aufstellen und in riskanten Fällen die Polizei oder Autobahnmeisterei alarmieren. Als Unternehmen setzen wir alles daran, die Absicherung für unsere Kunden bestmöglich zu organisieren. Allerdings bleibt die Herausforderung bestehen, dass wir geeignete Serviceanbieter finden müssen, die schnell und jederzeit erreichbar sind. Wir suchen kontinuierlich nach neuen Möglichkeiten, diesen Ablauf zu optimieren, um die Sicherheit unserer Monteure und unserer Kunden zu gewährleisten.
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