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Äußerung von Hessens Innenminister: Linke darf vor Verwaltungsgericht ziehen

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  • 2. November 2026, 12:27 Uhr
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Figur von Justitia mit Waage Bild: AFP

Die Berliner Linke kann nun doch mit einem Eilantrag gegen eine Äußerung des hessischen Innenministers Roman Poseck (CDU) vor ein Verwaltungsgericht ziehen. Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hob einen gegenteiligen Beschluss auf.

Die Berliner Linke kann nun doch mit einem Eilantrag gegen eine Äußerung des hessischen Innenministers Roman Poseck (CDU) vor ein Verwaltungsgericht ziehen. Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hob laut Mitteilung vom Montag einen gegenteiligen Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden auf und verwies das Verfahren zur erneuten Entscheidung dorthin zurück. Der Streit sei verwaltungsrechtlicher und nicht verfassungsrechtlicher Art.

Poseck hatte auf dem Instagram-Account seines Ministeriums Ende September ein Statement veröffentlicht, in dem es unter anderem mit Blick auf die Linken in Berlin hieß: "Das Clanproblem der Berliner Linken hat damit aus meiner Sicht eine neue Dimension erreicht." Der Berliner Landesverband der Linkspartei beantragte daraufhin, Poseck und anderen hessischen Amtsträgern vorläufig zu untersagen, in amtlicher Funktion die genannte Aussage zu tätigen.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte den Eilantrag zunächst als unzulässig abgelehnt, weil es nicht die Verwaltungs-, sondern die Verfassungsgerichte für zuständig hielt. Der VGH entschied nun hingegen, dass es im Kern nicht um die besonderen verfassungsrechtlichen Funktionen des Innenministers gehe, sondern um dessen Fachaufgaben und seine Rolle als Dienstherr der hessischen Polizei. Die Öffentlichkeitsarbeit gehöre in diesem Fall zu diesen Aufgaben.

Ob die Berliner Linken mit ihrem Antrag auch inhaltlich Erfolg haben, müsse nun das Verwaltungsgericht entscheiden. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. (Az 7 B 2931/26)

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