Am Bundesgerichtshof geht es um Online-Kündigungen von Verträgen. Die Frage ist, ob Unternehmen verlangen dürfen, dass Verbraucher sich dazu mit ihrem Passwort einloggen.
Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (10.00 Uhr) um Online-Kündigungen von Verträgen. Geklagt haben die Wettbewerbszentrale gegen Netflix und der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen eine Firma, die verschiedene Internet-Dienstleistungen anbietet. Bei beiden Unternehmen mussten Kunden sich erst mit Passwort einloggen, bevor sie kündigen konnten. (Az. I ZR 272/25 und I ZR 275/25)
Die klagenden Verbände sehen darin einen Verstoß gegen den Verbraucherschutz. Ds Berliner Kammergericht gab ihnen recht. Denn die Kündigungsschaltfläche müsse Verbraucherinnen und Verbraucher direkt zu einer Bestätigungsseite führen. Schaltflächen und Bestätigungsseite müssten ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein, erklärte das Kammergericht im November 2025. Nun prüft der BGH diese Entscheidungen. Ein Urteil wird in Karlsruhe für Donnerstag noch nicht erwartet.
