Schleswig

Weitere Klage gegen geplante Küstenautobahn A20 scheitert

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Autobahn bei Berlin Bild: AFP

Eine weitere Klage gegen die umstrittene Küstenautobahn ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Der Kläger, ein Fährunternehmen, ist dem Urteil zufolge nicht in seinen Rechten verletzt.

Eine weitere Klage gegen die umstrittene Küstenautobahn in Norddeutschland ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Der Kläger, ein Fährunternehmen, ist dem Urteil vom Mittwoch zufolge nicht in seinen Rechten verletzt. Das Gericht wies die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Abschnitt der A20 darum als unzulässig zurück. (Az. 9 A 28.26)

Es ging um den Abschnitt nördlich von Elmshorn in Schleswig-Holstein, der die B431 und die A23 verbinden und an den Elbtunnel anschließen soll. Das Fährunternehmen betreibt Schiffe, welche die Elbe kreuzen, und befürchtet, dass seine wirtschaftliche Existenz vernichtet werden könnte. 

Das Gericht erklärte aber nun, dass die Verbindung nicht mit dem Autobahnabschnitt konkurriere. Denn dieser verlaufe nur über Land. Bereits im Mai war in Leipzig eine Klage gegen einen anderen geplanten Abschnitt der A20 gescheitert. Über eine weitere Klage von Umweltschützern will das Gericht im kommenden Jahr entscheiden, wie es nun ankündigte. 

Die Küstenautobahn ist eins der größten Neubauprojekte Deutschlands. Mit der A20 soll die Autobahn von Schleswig-Holstein nach Niedersachsen verlängert werden, so dass zusammen mit der A28 eine Ost-West-Achse von der deutsch-polnischen bis an die deutsch-niederländische Grenze entsteht. 

Das Projekt ist seit Jahren umstritten: Umweltschützer kritisieren, dass der Bau neuer Autobahnen falsche Verkehrspolitik sei, und fürchten um Naturflächen wie etwa Moore am Rand der geplanten Strecke. Die symbolischen ersten Spatenstiche gab es im Mai und Juni in Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

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