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EuGH entscheidet: Entschädigung für Fluggäste auch bei Streik

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@ MichaelGaida (CC0-Lizenz)/ pixabay.com

Viele Jahre lang wurden Flugreisende alleine gelassen, wenn die Fluglinie bzw. die Mitarbeiter der Fluglinie in einen Streik getreten sind. Doch seit etwa 10 Jahren sind auch zunehmend Prozesskostenfinanzierer und Kanzleien aktiv, die sich auf das Reiserecht und die Durchsetzung der Ansprüche von Fluggästen spezialisiert haben.

In der Vergangenheit blieben geprellte Reisende oft auf ihren Kosten sitzen. Diese Situation hat sich mittlerweile geändert und die Rechte von Flugreisenden wurden in den vergangenen Jahren immer weiter gestärkt. Viele Arten von Verspätungen und Ausfällen waren auch bisher schon abgedeckt. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes werden Flugreisende jetzt auch eine Entschädigungen bekommen, wenn ihr Flug wegen eines Streiks ausfällt. Welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Flugreisende haben Anspruch auf Entschädigung

Personen, die sich auf Ihren Urlaub gefreut haben, allerdings bereits am Flughafen gestrandet sind, wurden bis vor Kurzem mit ihren Entschädigungsansprüchen alleine gelassen.

Sie hatten einfach sehr schlechte Chancen, um Entschädigungen für einen ausgefallenen Flug oder einen verspäteten Flug zu erhalten. Der Europäische Gerichtshof hat aber entschieden, dass es für betroffene Personen Hilfe gibt. Dafür müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden.

Eine dieser Bedingungen lautet, dass der Sitz der Fluglinie innerhalb der Europäischen Union liegen muss. Dies ist nicht nur für Personen interessant, die gerne mit deutschen Fluglinien fliegen, sondern auch für Personen, die auf eine Fluglinie vertrauen, deren Sitz im Vereinigten Königreich von Großbritannien liegt. Schließlich hatte Großbritannien die EU erst kürzlich verlassen, auf der anderen Seite ist die Reiselust auf die Insel weiterhin ungebrochen.

Entschädigung bei Streik möglich?

Heutzutage ist es möglich für ca. 50 Euro über den kompletten europäischen Kontinent zu fliegen. Diese niedrigen Preise haben auch Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen Mitarbeiter der Fluggesellschaften. Leider sind es oft negative Auswirkungen, weshalb die Mitarbeiter streiken. Während Kunden in der Vergangenheit bei einem Flugstreik grundsätzlich wenig Chancen auf Entschädigung hatte, hat sich dies mit dem EuGH-Urteil vom 22.3.2021 endgültig geändert.

Wenn Fluglinienmitarbeiter streiken und Sie dadurch ihren Flug verpassen, haben Kunden ab sofort ebenfalls ein grundsätzliches Recht auf Entschädigung. Dabei darf Ihr Flug nicht länger als drei Jahre zurückliegen und Sie haben nur dann ein Recht auf Entschädigung, wenn Sie mehr als drei Stunden Verspätung haben, bevor Sie ihr Ziel erreichen.

Zum Beispiel sollten Sie laut Fluglinie um 21 Uhr in Paris landen, stattdessen landen Sie aber erst um vier Uhr morgens in Paris. Da sie sieben Stunden Verspätung haben, haben sie ein Recht auf Entschädigung.

Im Zweifel lieber Hilfe in Anspruch nehmen

Das deutsche Recht ist kompliziert und es kommt im Einzelfall stets auf die Details an. Da das Recht für Laien oftmals nicht einfach verständlich ist, ist es häufig nicht zu vermeiden, einen Profi einzuschalten. Zum Glück haben sich in den letzten Jahren Firmen wie Flightright etabliert, die dabei helfen das für Sie optimale Ergebnis zu erzielen. Ihr Recht auf Entschädigung bei Flugausfall oder bei einer gravierenden Verspätung ihres Fluges können Sie direkt online prüfen und sich dann entscheiden, ob Sie das Unternehmen engagieren möchten.

Wenn sie von einem Flugstreik betroffen sind, dann sollten Sie nicht länger zögern und direkt einen erfahrenen Rechtsexperten kontaktieren. Diese beraten Sie umfassend und zeigen Möglichkeiten auf. Dabei wissen Sie stets über die Schritte Bescheid und haben volle Kostenkontrolle. Natürlich werden Sie wenn nötig auch vor Gericht vertreten.

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