Eine somalische Influencerin hat ihren Flüchtlingsstatus in Rheinland-Pfalz zu Recht verloren. Der Widerruf ihres Flüchtlingsstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge war rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht Trier mitteilte.
Eine somalische Influencerin hat ihren Flüchtlingsstatus in Rheinland-Pfalz zu Recht verloren. Der Widerruf ihres Flüchtlingsstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) war rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht Trier am Freitag mitteilte. Dass die Umstände, die zur Anerkennung der Frau als Flüchtling geführt hatten, nachträglich wegfielen, ergebe sich aus den öffentlichkeitswirksamen Rückreisen der Frau. (Az.: 1 K 1905/26.TR)
Die Klägerin war wegen einer drohenden Genitalverstümmelung aus Somalia geflüchtet. 2017 wurde sie in Deutschland als Flüchtling anerkannt. Ende 2025 erfuhr das Bamf, dass die Frau auf der Plattform Tiktok aktiv war. Die Inhalte, die sie dort veröffentlichte, ließen den Verdacht aufkommen, dass sie regelmäßig nach Somalia reiste und sich dort politisch engagierte. Das Bamf erkannte ihren Flüchtlingsstatus daraufhin ab.
Im April scheiterte die Frau bereits mit einem Eilantrag gegen diese Entscheidung. Nun gab das Verwaltungsgericht dem Bamf auch bei der Klage Recht. Rückreisen wie die der Klägerin ließen im Einzelfall Rückschlüsse auf eine Verfolgungsgefahr zu, hieß es zur Begründung.
Innerhalb von drei Monaten hatte sich die Frau mehrfach in Somaliland aufgehalten, was völkerrechtlich zu Somalia gehört. Das veröffentlichte sie über ihr reichweitenstarkes Tiktok-Profil. Dabei war sie laut Gericht keiner erkennbaren asylrelevanten Gefahr ausgesetzt.
Auch drohe ihr aufgrund ihrer derzeitigen Lebensumstände mittlerweile keine Genitalverstümmelung mehr. Deswegen sei davon auszugehen, dass die Verfolgungsfurcht der Frau wegfalle und ihr eine Rückkehr nach Somaliland zumutbar sei.
