Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 15-Jährigen bei einem Drogengeschäft im schleswig-holsteinischen Eckernförde ist der Angeklagte vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden. Das Landgericht Kiel ging von Notwehr aus.
Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 15-Jährigen bei einem Drogengeschäft im schleswig-holsteinischen Eckernförde ist der Angeklagte vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden. Das Landgericht Kiel ging nach Angaben eines Sprechers am Freitag von Notwehr aus. Demnach verteidigte sich der 23-jährige Beschuldigte mit einem Messer gegen einen Stichwaffenangriff des Jugendlichen, wobei dieser tödlich verletzt wurde.
Verurteilt wurde der Angeklagte wegen Beihilfe zum Handel mit Rauschgift, dafür erhielt er anderthalb Jahre Haft auf Bewährung. Nach Feststellungen des Gerichts war er am Tattag im März als Fahrer bei dem Drogengeschäft auf einem Supermarktplatz im Einsatz. Er fuhr jemanden nach Eckernförde, der mindestens 400 Gramm Cannabis an einen Hintermann des später getöteten Jugendlichen verkaufen wollte. Bei dem Treffen eskalierte die Situation.
Laut Urteil griff der 15-Jährige den Angeklagten dabei mit einem Messer an, woraufhin dieser ebenfalls ein Messer zog und dem Jugendlichen in die Brust stach. Der Verletzte floh nach früheren Polizeiangaben vom Ort des Geschehens, Beamten fanden ihn wenig später mehrere Kilometer entfernt. Er wurde reanimiert, starb aber auf dem Weg in ein Krankenhaus.
Nach der Tat fahndeten die Ermittler nach mehreren Verdächtigen in einem Auto, wenige Tage später nahmen sie zunächst einen 23-Jährigen in Bremen fest. Er hatte jedoch ein Alibi und kam wieder auf freien Fuß. Etwas mehr als eine Woche nach dem Geschehen stellte sich dann der Angeklagte selbst bei der Polizei und kam in Untersuchungshaft. Er war zur Tatzeit noch 22 Jahre alt.
